Dublin III-Verfahren

Dublinverfahren

Im Dublin III Verfahren wird der für die Prüfung eines Asylantrags zuständige Staat festgestellt. Damit wird sichergestellt, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat inhaltlich geprüft wird. Offiziell können Asylanträge nur in dem Land der europäischen Union gestellt werden, in dem der Asylbewerber zum ersten Mal europäischen Boden betritt.

In der Umsetzung werden hier vor allem die Registrierung und die Fingerabdruckprüfung durchgeführt. Sollte die Registrierung oder die Fingerabdruckprüfung in einem anderen Mitgliedstaat der EU erfolgt sein, so wird versucht, den Flüchtling in dieses Mitgliedsland zurückzuführen.

Da diese Länder an den EU-Aussengrenzen liegen, sind diese mit der Flüchtlingsproblematik meist komplett überfordert und die Flüchtlinge sitzen im schlimmsten Fall ohne soziale Hilfe auf der Strasse.

Für manche Länder (z.B. Syrien) wurde die Prüfung des Dublin III Verfahrens zeitweise ausgesetzt.

Zuletzt aktualisiert am 24.02.2016 von iamadmin.

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